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Dienst beim Staat

Eine Alternative zur Ausbildung im Betrieb oder an Berufsfachschulen ist die Ausbildung zu Angestellten oder Beamten in Behörden des Bundes, der Länder oder der Gemeinden.

Der öffentliche Dienst unterscheidet in der Regel vier Laufbahnstufen: Einfacher Dienst, Mittlerer Dienst, Gehobener Dienst und Höherer Dienst. Voraussetzung für den gehobenen Dienst ist das Abitur oder das Fachabitur und für den höheren Dienst ein abgeschlossenes Studium an einer Universität (Abschlüsse: Master, Staatsexamen). Auch Master-Absolventen von Fachhochschulen können sich für den höheren Dienst bewerben.

Abiturienten steht die Ausbildung im gehobenen Dienst offen. Die Ausbildung dauert drei Jahre und unterteilt sich in eineinhalb Jahre Berufsausbildung in einer Behörde und eineinhalb Jahre fachbezogenes Studium an einer sogenannten Fachhochschule des Bundes oder eines Bundeslandes für Öffentliche Verwaltung (FHÖV). Für die Dauer der Ausbildung erhält man eine Ausbildungsvergütung. Dies ist ein wichtiger Unterschied zum Studium. Am Ende des Vorbereitungsdienstes legt man die sogenannte Laufbahnprüfung ab und erwirbt einen Abschluss mit dem Titel Diplom-Verwaltungswirt/in. Vielfach wird auch der Bachelor of Public Administration vergeben.

Einige Bundesländer lassen für Teilbereiche der Verwaltung (etwa Forstdienst oder Allgemeiner Verwaltungsdienst) auch an „normalen“ Fachhochschulen – statt an einer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung – ausbilden.

Weitere Informationen

Siehe hierzu direkt auf der Homepage der ausbildenden Behörden und auf dem Portal www.bund.de (Menü „Stellenangebote“, dann „Ausbildung & Studium“ wählen).